Landgericht Düsseldorf, 2004-03-12, 15 O 264/03

15 O 264/03Kantonsgericht12.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 15 O 264/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-12

Aktenzeichen: 15 O 264/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0312.15O264.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.200,35 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 25.000,00 EUR seit dem 01. April 2003 und aus weiteren 1.200,35 EUR seit dem 10. September 2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 47 % und dem Beklagten zu 53 % auferlegt.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu voll-streckenden Betrags und für den Beklagten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-tet.

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