Landgericht Düsseldorf, 2004-03-04, 31 O 138/02

31 O 138/02Kantonsgericht04.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 31 O 138/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-03-04

Aktenzeichen: 31 O 138/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0304.31O138.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.168,80 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 1.412,83 € seit dem 10.7.2001, aus 8.846,13 € seit dem 27.9.2001, aus 5.619,10 € seit dem 30.11.2001 und aus 30.290,74 € seit dem 3.6.2002 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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