31 O 138/02•Landgericht Düsseldorf, 2004-03-04, 31 O 138/02
Landgericht Düsseldorf, 2004-03-04, 31 O 138/02
31 O 138/02Kantonsgericht04.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 31 O 138/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-04
Aktenzeichen: 31 O 138/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0304.31O138.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.168,80 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus 1.412,83 € seit dem 10.7.2001, aus 8.846,13 € seit dem 27.9.2001, aus 5.619,10 € seit dem 30.11.2001 und aus 30.290,74 € seit dem 3.6.2002 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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