Landgericht Düsseldorf, 2004-02-18, 12 O 6/04

12 O 6/04Kantonsgericht18.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 6/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-18

Aktenzeichen: 12 O 6/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0218.12O6.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am LG Dr. Wirtz, Richter von Hartz und Richter am LG Dr. Crummenerl

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahren zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leistet.

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