19 T 193/03•Landgericht Düsseldorf, 2004-02-16, 19 T 193/03
Landgericht Düsseldorf, 2004-02-16, 19 T 193/03
19 T 193/03Kantonsgericht16.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 19 T 193/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-16
Aktenzeichen: 19 T 193/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0216.19T193.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Die Kostenrechnung des Notars Dr. A. zu der Urkundenrollen-Nummer 428/01 wird abgeändert.
In der Rechnung zu UR-Nr. 428/01 sind 122,71 € zuviel erhoben worden.
Der Gesamtbetrag der Rechnung des Kostengläubigers vom 29.06.2001 zur Urkundenrollen-Nummer 428/01 wird auf 633,43 € (= 1.238,88 DM) festgesetzt.
Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
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