23 S 491/02•Landgericht Düsseldorf, 2004-02-03, 23 S 491/02
Landgericht Düsseldorf, 2004-02-03, 23 S 491/02
23 S 491/02Kantonsgericht03.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 491/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-03
Aktenzeichen: 23 S 491/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0203.23S491.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.10.2002 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 37 C 5975/02 – teil-weise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verur-teilt, an die Klägerin 2.842,96 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2001 zu zahlen.Die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
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