Landgericht Düsseldorf, 2004-01-27, 4 b O 417/02

4 b O 417/02Kantonsgericht27.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 b O 417/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-27

Aktenzeichen: 4 b O 417/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0127.4B.O417.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4 b O 417/02

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,-- EUR vorläufig zu vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.