4 b O 417/02•Landgericht Düsseldorf, 2004-01-27, 4 b O 417/02
Landgericht Düsseldorf, 2004-01-27, 4 b O 417/02
4 b O 417/02Kantonsgericht27.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 b O 417/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-27
Aktenzeichen: 4 b O 417/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0127.4B.O417.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4 b O 417/02
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,-- EUR vorläufig zu vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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