34 O 105/03•Landgericht Düsseldorf, 2004-01-21, 34 O 105/03
Landgericht Düsseldorf, 2004-01-21, 34 O 105/03
34 O 105/03Kantonsgericht21.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 105/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-21
Aktenzeichen: 34 O 105/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0121.34O105.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten für die Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar, wobei die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen deutschen oder europäischen Bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden kann.
Streitwert: 500.000,00 EUR.
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