35 O 132/01•Landgericht Düsseldorf, 2004-01-13, 35 O 132/01
Landgericht Düsseldorf, 2004-01-13, 35 O 132/01
35 O 132/01Kantonsgericht13.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 35 O 132/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-13
Aktenzeichen: 35 O 132/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0113.35O132.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 5.Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 28.10.2003 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht XXXXXX und die Handelsrichter XXXXXX und XXXXXX
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Rechtsanwaltssozietät bürgerlichen Rechts XXXXXX 7.541,04 EUR nebst 4,15 % Zinsen für die Zeit vom 29.03.2000 bis 23.08.2001 und 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 24.08.2001 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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