Landgericht Düsseldorf, 2004-01-13, 35 O 132/01

35 O 132/01Kantonsgericht13.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 35 O 132/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-13

Aktenzeichen: 35 O 132/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:0113.35O132.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 5.Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 28.10.2003 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht XXXXXX und die Handelsrichter XXXXXX und XXXXXX

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Rechtsanwaltssozietät bürgerlichen Rechts XXXXXX 7.541,04 EUR nebst 4,15 % Zinsen für die Zeit vom 29.03.2000 bis 23.08.2001 und 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 24.08.2001 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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