Landgericht Düsseldorf, 2003-12-29, 13 O 215/03

13 O 215/03Kantonsgericht29.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 13 O 215/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-29

Aktenzeichen: 13 O 215/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1229.13O215.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. ^

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