Landgericht Düsseldorf, 2003-12-18, 2a O 266/02

2a O 266/02Kantonsgericht18.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 266/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-18

Aktenzeichen: 2a O 266/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1218.2A.O266.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

Auf Antrag der Beklagten wird die Klage für zurückgenommen erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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