2a O 266/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-12-18, 2a O 266/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-12-18, 2a O 266/02
2a O 266/02Kantonsgericht18.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 266/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-18
Aktenzeichen: 2a O 266/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1218.2A.O266.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
Auf Antrag der Beklagten wird die Klage für zurückgenommen erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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