39 O 74/03•Landgericht Düsseldorf, 2003-12-12, 39 O 74/03
Landgericht Düsseldorf, 2003-12-12, 39 O 74/03
39 O 74/03Kantonsgericht12.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 39 O 74/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-12
Aktenzeichen: 39 O 74/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1212.39O74.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klagen werden abgewiesen, die - zum Teil hilfsweise - erhobenen Feststellungsklagen der Klägerin zu 3. als unzulässig.
Die durch die Nebeninterventionen entstandenen Kosten haben die Nebenintervenienten jeweils selbst zu tragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 1. und 2. zu 1/3 als Gesamtschuldner, die Klägerin zu 3. zu 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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