21 S 288/03•Landgericht Düsseldorf, 2003-12-04, 21 S 288/03
Landgericht Düsseldorf, 2003-12-04, 21 S 288/03
21 S 288/03Kantonsgericht04.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 21 S 288/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-04
Aktenzeichen: 21 S 288/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1204.21S288.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 21. Zivilkammer des Landgerichte Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 20.11.2003
für Recht erkannt:
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.6.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf -52 C 17305/02- wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung wie folgt lautet:
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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