Landgericht Düsseldorf, 2003-12-02, 4 O 157/02

4 O 157/02Kantonsgericht02.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 157/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-02

Aktenzeichen: 4 O 157/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1202.4O157.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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