Landgericht Düsseldorf, 2003-11-18, 4a O 274/03

4a O 274/03Kantonsgericht18.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 274/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-11-18

Aktenzeichen: 4a O 274/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1118.4A.O274.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Der Antrag des Antragstellers vom 22. Juli 2003 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 9.500,- € abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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