4a O 274/03•Landgericht Düsseldorf, 2003-11-18, 4a O 274/03
Landgericht Düsseldorf, 2003-11-18, 4a O 274/03
4a O 274/03Kantonsgericht18.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 274/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-18
Aktenzeichen: 4a O 274/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1118.4A.O274.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Der Antrag des Antragstellers vom 22. Juli 2003 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 9.500,- € abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.