Landgericht Düsseldorf, 2003-10-28, 4a O 405/02

4a O 405/02Kantonsgericht28.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 405/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-28

Aktenzeichen: 4a O 405/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:1028.4A.O405.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 14.000,- EUR vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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