Landgericht Düsseldorf, 2003-06-24, 4b O 120/02

4b O 120/02Kantonsgericht24.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4b O 120/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-24

Aktenzeichen: 4b O 120/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0624.4B.O120.02.01

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4 b Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 11. Juli 2002 wird aufrechterhalten.

II.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Mio. EUR vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 11. Juli 2002 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und als Zoll- oder Steuerbürgen anerkannten Kreditinstitutes geleistet werden.

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