4b O 120/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-06-24, 4b O 120/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-06-24, 4b O 120/02
4b O 120/02Kantonsgericht24.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4b O 120/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-24
Aktenzeichen: 4b O 120/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0624.4B.O120.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4b Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil der Kammer vom 11. Juli 2002 wird auf-rechterhalten.
II.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3 Mio. EUR vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Ver-säumnisurteil vom 11. Juli 2002 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und als Zoll- oder Steuerbürgen anerkannten Kreditinstitutes geleistet werden.
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