Landgericht Düsseldorf, 2003-06-18, 12 O 478/02

12 O 478/02Kantonsgericht18.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 478/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-18

Aktenzeichen: 12 O 478/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0618.12O478.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 23.05.2002 (Az. 12 0 343/01) wird für unzulässig erklärt.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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