12 O 478/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-06-18, 12 O 478/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-06-18, 12 O 478/02
12 O 478/02Kantonsgericht18.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 478/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-18
Aktenzeichen: 12 O 478/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0618.12O478.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
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Die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 23.05.2002 (Az. 12 0 343/01) wird für unzulässig erklärt.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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