Landgericht Düsseldorf, 2003-06-16, 10 O 389/02

10 O 389/02Kantonsgericht16.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 10 O 389/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-16

Aktenzeichen: 10 O 389/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0616.10O389.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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