4 b O 269/02 U.•Landgericht Düsseldorf, 2003-06-10, 4 b O 269/02 U.
Landgericht Düsseldorf, 2003-06-10, 4 b O 269/02 U.
4 b O 269/02 U.Kantonsgericht10.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 b O 269/02 U. — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-10
Aktenzeichen: 4 b O 269/02 U.
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0610.4B.O269.02U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4 b. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 10.000,-- Euro vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Kreditinstitutes erbracht werden.
IV.
Der Streitwert wird auf 250.000,-- Euro festgesetzt.
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