Landgericht Düsseldorf, 2003-05-27, 4 O 307/02

4 O 307/02Kantonsgericht27.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 307/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-27

Aktenzeichen: 4 O 307/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0527.4O307.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III.

Das Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7.000 € vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische, unwiderrufliche Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen anerkannten inländischen Kreditinstituts erbracht werden.

IV.

Der Streitwert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

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