45 StL 4/03•Landgericht Düsseldorf, 2003-05-23, 45 StL 4/03
Landgericht Düsseldorf, 2003-05-23, 45 StL 4/03
45 StL 4/03Kantonsgericht23.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 45 StL 4/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-05-23
Aktenzeichen: 45 StL 4/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0523.45STL4.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
Tenor
Der Antrag auf Aufhebung des Rügebescheides der Steuerberaterkammer vom 24.09.2002 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Antragsverfahrens trägt der Berufsangehörige.
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