Landgericht Düsseldorf, 2003-05-23, 45 StL 4/03

45 StL 4/03Kantonsgericht23.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 45 StL 4/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-05-23

Aktenzeichen: 45 StL 4/03

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0523.45STL4.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen

Tenor

Der Antrag auf Aufhebung des Rügebescheides der Steuerberaterkammer vom 24.09.2002 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Antragsverfahrens trägt der Berufsangehörige.

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