XVII - 3/03 S•Landgericht Düsseldorf, 2003-05-20, XVII - 3/03 S
Landgericht Düsseldorf, 2003-05-20, XVII - 3/03 S
XVII - 3/03 SKantonsgericht20.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — XVII - 3/03 S — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-20
Aktenzeichen: XVII - 3/03 S
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0520.XVII8211.3.03S.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XVII. gr. Strafkammer - Schwurgericht -
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern erwachsenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: § 212 Abs. 1 StGB
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