Landgericht Düsseldorf, 2003-05-20, XVII - 3/03 S

XVII - 3/03 SKantonsgericht20.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — XVII - 3/03 S — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-20

Aktenzeichen: XVII - 3/03 S

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0520.XVII8211.3.03S.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XVII. gr. Strafkammer - Schwurgericht -

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die den Nebenklägern erwachsenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: § 212 Abs. 1 StGB

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.