4 O 256/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-05-15, 4 O 256/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-05-15, 4 O 256/02
4 O 256/02Kantonsgericht15.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 256/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-15
Aktenzeichen: 4 O 256/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0515.4O256.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicher-heitsleistung von 12.500,-- EUR vorläufig vollstreckbar. Die Be-klagte darf die Sicherheit auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässi-gen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.
IV.
Der Streitwert wird auf 300.000,-- EUR festgesetzt.
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