Landgericht Düsseldorf, 2003-05-13, 4a O 332/01

4a O 332/01Kantonsgericht13.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 332/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-13

Aktenzeichen: 4a O 332/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0513.4A.O332.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin € 16.582,42 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus € 4.539,35 seit dem 12. Oktober 2001 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank aus € 12.043,07 seit dem 13. November 2001 zu zahlen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 5% und der Be-klagten zu 95% auferlegt.

III.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zwangsweise durchzusetzenden Betrages vorläufig voll-streckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des gegen sie zwangsweise durchzusetzenden Be-trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheiten können auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zu-gelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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