Landgericht Düsseldorf, 2003-05-07, III-22/96

III-22/96Kantonsgericht07.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — III-22/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-07

Aktenzeichen: III-22/96

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0507.III22.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: III. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.

Eine Entschädigung wird für die die erkannte Freiheitsstrafe übersteigende Dauer der Untersuchungshaft nicht gewährt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO, 25 Abs. 3 EStG, 53 StGB.

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