III-22/96•Landgericht Düsseldorf, 2003-05-07, III-22/96
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — III-22/96 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-07
Aktenzeichen: III-22/96
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0507.III22.96.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: III. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Eine Entschädigung wird für die die erkannte Freiheitsstrafe übersteigende Dauer der Untersuchungshaft nicht gewährt.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen zu tragen.
Angewendete Vorschriften:
§§ 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO, 25 Abs. 3 EStG, 53 StGB.
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