2b O 182/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-04-30, 2b O 182/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-04-30, 2b O 182/02
2b O 182/02Kantonsgericht30.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 182/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-30
Aktenzeichen: 2b O 182/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0430.2B.O182.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2b. Zivilkammer
Tenor
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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