4 O 59/01•Landgericht Düsseldorf, 2003-04-22, 4 O 59/01
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 59/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-22
Aktenzeichen: 4 O 59/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0422.4O59.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 15.000 € vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürgen anerkannten inländischen Kredit- instituts erbracht werden.
IV.
Der Streitwert wird auf 500.000 DM (255.645,94 €) festgesetzt.
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