24 S 548/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-04-22, 24 S 548/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-04-22, 24 S 548/02
24 S 548/02Kantonsgericht22.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 24 S 548/02 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-22
Aktenzeichen: 24 S 548/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0422.24S548.02.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
hat die 24. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 08.04.2003 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht X, den Richter am Landgericht Dr. X und den Richter am Landgericht X
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14.11.2002 verkündete Urteil des Amtsge-richts Düsseldorf (Az. 39 C 13685/02) unter Zurückweisung der Berufung im übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.634,85 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 1 DÜG seit dem 12.07.2002 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 60 %, der Beklagte 40 % der Kosten des Rechtsstreits.
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