4 O 246/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-04-10, 4 O 246/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-04-10, 4 O 246/02
4 O 246/02Kantonsgericht10.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 246/02 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-10
Aktenzeichen: 4 O 246/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0410.4O246.02.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin aufer-legt.
II.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 10.000 € vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundes-republik Deutschland ansässigen Großbank oder öffent-lich rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
III.
Der Streitwert wird auf 250.000 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.