4a O 142/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-04-08, 4a O 142/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-04-08, 4a O 142/02
4a O 142/02Kantonsgericht08.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 142/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-08
Aktenzeichen: 4a O 142/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0408.4A.O142.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zwangsweise durchzusetzenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelas-senen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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