Landgericht Düsseldorf, 2003-03-25, 4a O 155/02

4a O 155/02Kantonsgericht25.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 155/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-25

Aktenzeichen: 4a O 155/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0325.4A.O155.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

III.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann durch die schriftliche, unwiderruflich, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbracht werden.

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