4a O 155/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-03-25, 4a O 155/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-03-25, 4a O 155/02
4a O 155/02Kantonsgericht25.03.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 155/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-25
Aktenzeichen: 4a O 155/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0325.4A.O155.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann durch die schriftliche, unwiderruflich, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbracht werden.
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