Landgericht Düsseldorf, 2003-03-12, 12 O 486/02

12 O 486/02Kantonsgericht12.03.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 486/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-03-12

Aktenzeichen: 12 O 486/02

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0312.12O486.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte in dieser Höhe Sicherheit leistet.

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