4 O 17/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-03-05, 4 O 17/02
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 17/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-03-05
Aktenzeichen: 4 O 17/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0305.4O17.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin 353.858,20 € nebst 5 % Zinsen seit dem 05.11.1999 zu zahlen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten zu tragen.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 452.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundes-republik Deutschland ansässigen Großbank oder öffent-lich rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
IV.
Der Streitwert wird auf 353.858,20 € festgesetzt.
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