Landgericht Düsseldorf, 2003-02-18, 32 O 157/01

32 O 157/01Kantonsgericht18.02.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 32 O 157/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-02-18

Aktenzeichen: 32 O 157/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0218.32O157.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit darf auch durch Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Europäischen Union geleistet werden.

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