4a O 64/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-02-13, 4a O 64/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-02-13, 4a O 64/02
4a O 64/02Kantonsgericht13.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 64/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-13
Aktenzeichen: 4a O 64/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0213.4A.O64.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,- EUR vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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