2a O 15/00•Landgericht Düsseldorf, 2003-02-12, 2a O 15/00
Landgericht Düsseldorf, 2003-02-12, 2a O 15/00
2a O 15/00Kantonsgericht12.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 15/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-02-12
Aktenzeichen: 2a O 15/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0212.2A.O15.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 2 a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Ver-handlung vom 22. Januar 2003
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.700,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer als Großbank anerkannten deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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