20 T 42/03•Landgericht Düsseldorf, 2003-02-04, 20 T 42/03
Landgericht Düsseldorf, 2003-02-04, 20 T 42/03
20 T 42/03Kantonsgericht04.02.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 20 T 42/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-02-04
Aktenzeichen: 20 T 42/03
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0204.20T42.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin
Tenor
hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
durch die Richterin X als Einzelrichterin
am 04. Februar 2003
b e s c h l o s s e n :
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwert für das Verfahren in
Abänderung der amtsgerichtlichen Festsetzung vom 16.05.2002 wie folgt
festgesetzt:
-
bis zum 04.11.2000 einschließlich: EUR 2.603,51
-
ab dem 05.11.2000: EUR 1.703,93
-
ab dem 23.04.2001: EUR 1.744,83
-
ab dem 25.04.2002 EUR 1.481,77
Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
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