45 StL 10/02•Landgericht Düsseldorf, 2003-01-17, 45 StL 10/02
Landgericht Düsseldorf, 2003-01-17, 45 StL 10/02
45 StL 10/02Kantonsgericht17.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 45 StL 10/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-01-17
Aktenzeichen: 45 StL 10/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2003:0117.45STL10.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: !. Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen
Tenor
Gegen den Berufsangehörigen wird wegen einer Berufspflichtverletzung auf einen Verweis und die Zahlung einer Geldbuße von 4.000 € erkannt.
Der Berufsangehörige trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 57 Abs.1, 89, 90 StBerG.
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