22 S 531/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-12-20, 22 S 531/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-12-20, 22 S 531/01
22 S 531/01Kantonsgericht20.12.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 22 S 531/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-12-20
Aktenzeichen: 22 S 531/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:1220.22S531.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 8. November 2002 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x, die Richterin am Landgericht x und die Richterin am Landgericht x
für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 06.08.2001 verkündete Schlussurteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 37 C 6838/01 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Über das Teilanerkenntnisurteil vom 16. Juli 2001 hinaus wird die Beklagte verurteilt, weitere 28,78 EUR (DM 56,28) nebst 4 % Zinsen seit dem 11.04.2000 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 83 % und die Beklagte zu 17 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 96 % und der Beklagten zu 4 % auferlegt.
Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO (a. F.).
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