25 T 128/02•Landgericht Düsseldorf, 2002-05-21, 25 T 128/02
Landgericht Düsseldorf, 2002-05-21, 25 T 128/02
25 T 128/02Kantonsgericht21.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 25 T 128/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-05-21
Aktenzeichen: 25 T 128/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0521.25T128.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
x
hat die 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die sofortigen Beschwerden des Schuldners gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2002 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x, den Richter am Landgericht x und die Richterin am Landgericht x
am 21. Mai 2002
beschlossen:
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2002, durch den der Antrag auf Bewilligung der Stundung zurückwiesen worden ist, wird auf Kosten des Schuldners zurückgewiesen.
Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. Januar 2002, durch den der Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist, wird aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Prüfung an das Amtsgericht - Richter - Düsseldorf zurückverwiesen.
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