4a O 52/02•Landgericht Düsseldorf, 2002-05-14, 4a O 52/02
Landgericht Düsseldorf, 2002-05-14, 4a O 52/02
4a O 52/02Kantonsgericht14.05.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 52/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-05-14
Aktenzeichen: 4a O 52/02
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0514.4A.O52.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 15.000,00 abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheit kann auch durch unbedingte Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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