Landgericht Düsseldorf, 2002-05-14, 35 O 45/01

35 O 45/01Kantonsgericht14.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 35 O 45/01 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-14

Aktenzeichen: 35 O 45/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0514.35O45.01.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 35. Zivilkammer

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf im schriftlichen Verfahren am 14.05.2002 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x und die Handelsrichter x

für Recht erkannt:

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.