Landgericht Düsseldorf, 2002-04-30, 4a O 815/00

4a O 815/00Kantonsgericht30.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 815/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-30

Aktenzeichen: 4a O 815/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0430.4A.O815.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 32.000,00 € vorläufig vollstreckbar. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.