Landgericht Düsseldorf, 2002-04-29, 37 O 18/01

37 O 18/01Kantonsgericht29.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 18/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-29

Aktenzeichen: 37 O 18/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0429.37O18.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.861,15 € (in Worten: siebenundzwanzigtausendachthunderteinundsechzig 15/100 Euro) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins seit dem 5. Februar 2001 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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