Landgericht Düsseldorf, 2002-04-24, 2a O 309/01

2a O 309/01Kantonsgericht24.04.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 309/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-04-24

Aktenzeichen: 2a O 309/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0424.2A.O309.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 4.000,-- vorläufig vollstreckbar.

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