2a O 309/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-04-24, 2a O 309/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-04-24, 2a O 309/01
2a O 309/01Kantonsgericht24.04.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 309/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-04-24
Aktenzeichen: 2a O 309/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0424.2A.O309.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von Euro 4.000,-- vorläufig vollstreckbar.
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