Landgericht Düsseldorf, 2002-03-21, 4a O 65/01

4a O 65/01Kantonsgericht21.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 65/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-21

Aktenzeichen: 4a O 65/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0321.4A.O65.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.500 € vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheit kann auch durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes oder durch Hinterlegung von Geld oder solchen Wertpapieren, die nach § 234 Abs. 1 und Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Sicherheitsleistung geeignet sind, bewirkt werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.