4a O 65/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-03-21, 4a O 65/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-03-21, 4a O 65/01
4a O 65/01Kantonsgericht21.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4a O 65/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-21
Aktenzeichen: 4a O 65/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0321.4A.O65.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.500 € vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheit kann auch durch die schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines in Deutschland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes oder durch Hinterlegung von Geld oder solchen Wertpapieren, die nach § 234 Abs. 1 und Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Sicherheitsleistung geeignet sind, bewirkt werden.
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