Landgericht Düsseldorf, 2002-03-19, 4 O 157/01

4 O 157/01Kantonsgericht19.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 157/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-19

Aktenzeichen: 4 O 157/01

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0319.4O157.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, wenn die Beklagten zu 1) und zu 3) und die Beklagten zu 2) und zu 4) Sicherheit in Höhe von 15.000,00 € leisten.

Die Sicherheiten dürfen durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

IV.

Der Streitwert wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

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