23 S 40/01•Landgericht Düsseldorf, 2002-02-27, 23 S 40/01
Landgericht Düsseldorf, 2002-02-27, 23 S 40/01
23 S 40/01Kantonsgericht27.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 23 S 40/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-27
Aktenzeichen: 23 S 40/01
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0227.23S40.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 19.12.2000 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. abgesehen.
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