Landgericht Düsseldorf, 2002-02-14, 4 O 858/00

4 O 858/00Kantonsgericht14.02.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4 O 858/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-02-14

Aktenzeichen: 4 O 858/00

ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0214.4O858.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für jede Beklagte jedoch nur gegen Sicherheits-leistung von jeweils 112.750,-- EUR. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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