4 O 858/00•Landgericht Düsseldorf, 2002-02-14, 4 O 858/00
Landgericht Düsseldorf, 2002-02-14, 4 O 858/00
4 O 858/00Kantonsgericht14.02.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 4 O 858/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-02-14
Aktenzeichen: 4 O 858/00
ECLI: ECLI:DE:LGD:2002:0214.4O858.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für jede Beklagte jedoch nur gegen Sicherheits-leistung von jeweils 112.750,-- EUR. Die Sicherheit kann auch durch die unbedingte Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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